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Basisschutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus

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Die Corona-Verordnung wird ab  2. Anfang April auf die Basisschutzmaßnahmen reduziert. Die geänderten Regelungen gelten zunächst bis zum 30. April 2022.

Ab dem 02. April 2022 entfallen somit sämtliche Einschränkungen für den organisierten Sport im Land Bremen. Maßnahmen, wie die Maskenpflicht oder 3G-Zugangsmodelle im Rahmen des Hausrechts, können - wenn gewünscht - beibehalten werden.

Passt auf euch auf.

Hier findet ihr die aktuelle Verordnung des Landes Bremen.

veröffentlicht am Dienstag, 29. März 2022 um 16:35; erstellt von Nonnenkamp-Klüting, Katja
letzte Änderung: 29.03.22 16:35