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Neue Corona-Verordnung

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Für Sportveranstaltungen jeglicher Art gelten ab sofort folgende Auflagen:

- Die Obergrenze für (Sport)Veranstaltungen - egal ob unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen - wird im Zuge der neuen Corona-Verordnung vorerst auf maximal 100 Teilnehmende beschränkt. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die neue Obergrenze gilt nicht allein für Zuschauer, sondern beinhaltet alle beim Sport involvierten Personen wie Spieler, Funktionäre oder Schiedsrichter.

- Sollte bei der jeweiligen (Sport)Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt werden, sinkt die Zahl der maximal zugelassenen Teilnehmenden auf 25 Personen.

- Darüber hinaus müssen sämtliche Großveranstaltungen, die aktuell eine Ausnahmegenehmigung haben, pausieren bzw. abgesagt werden.

Nach Auskunft der zuständigen Behörden gilt die neue Verfügung so lange, bis die Corona-Inzidenzrate wieder für mindestens sieben Tage unter dem Grenzwert von 50 liegt.

Anhänge:

18VerordnungCoronaStadtBremen.pdf (329 kB)

veröffentlicht am Freitag, 9. Oktober 2020 um 13:14; erstellt von Nonnenkamp-Klüting, Katja