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Vereinsnews zu Corona

Die aktuelle Lage stellt die Vereine vor große Herausforderungen. Beim LSB Bremen finden sich unter diesem Link zu den LSB-News vielfältige Hinweise rund um das Thema Corona und Verein.

Einführung SEPA-Lastschrift für BVV-Veranstaltungen

R_BR News Region

Nachdem die Zahlungsweise per SEPA-Lastschriftermächtigung bereits 2013 in der BVV-Finanzordnung verankert wurde, hat der BVV-Vorstand nun die Einführung des Verfahrens für Teilnahmegebühren zum 1.1.2018 beschlossen. Die Anmeldung und damit natürlich auch die Teilnahme an BVV-Veranstaltungen sind ab Beginn des neuen Jahres daher nur noch möglich, wenn der Anmelder in SAMS das entsprechende SEPA-Mandat beim Anmeldevorgang erteilt bzw. es bereits erteilt wurde (Vereine). Dies gilt gleichermaßen für Anmeldungen durch private Nutzer wie bei Anmeldungen durch einen Verein. Der BVV entspricht damit dem Wunsch vieler Vereine zur Angleichung der Zahlungsweise an den NWVV.

Als Voraussetzung für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats muss zunächst die Bankverbindung in SAMS hinterlegt werden. Dies erfolgt für private Nutzer unter dem Menüpunkt >Benutzer und >meine Finanzdaten. Unter dem Reiter Konten sind IBAN und BIC des eigenen Kontos anzugeben. Diese Eingabe wird mit >Änderung speichern im System fixiert. SEPA-Mandate privater Nutzer für Veranstaltungen sind zweckgebunden und gelten nur für die jeweilige Teilnahmegebühr. D.h., die Zahlungsermächtigung erfolgt ausschließlich für die Veranstaltung, zu der man sich angemeldet hat.

Jugendliche private Anmelder, die noch über kein eigenes Bankkonto verfügen, können, sofern die Eltern dies gestatten, deren Bankdaten hinterlegen und dafür das einmalige SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wenn dies nicht möglich ist, dann sollte die Anmeldung nach Absprache durch den Verein erfolgen und die Erstattung der Teilnehmergebühren vereinbart werden.

Berechtigte Vereinsvertreter gehen im Container des gewünschten Vereins auf den Menüpunkt >Buchhaltung und hinterlegen unter dem Reiter >Bankverbindung IBAN, BIC und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auch hier wird die Eingabe erst mit >Änderung speichern fest in SAMS hinterlegt. Zusätzlich ist für den Verein unter dem Reiter >SEPA-Lastschriftmandate für >Region Bremen e.V. das entsprechende Häkchen hinter >SEPA-Mandat erteilen zu setzen. Die SEPA-Mandate der Vereine sind nicht zweckgebunden. Sie finden daher wiederkehrende Verwendung.

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt in gleicher Weise wie bisher. Unter dem Menüpunkt >Verband und >Veranstaltungen wird die gewünschte Veranstaltung ausgewählt. Nach Anklicken eines der beiden Button >Anmeldung führt SAMS in bekannter Weise durch das Anmeldemenü. Die einzelnen Schritte sind jeweils wie dort angezeigt vorzunehmen und durch >weiter zu bestätigen. Im Abschnitt >Zahlungsart wird nun die Neuerung sichtbar. Hier wird einzig >SEPA-Lastschrift angezeigt und es besteht keine Möglichkeit, eine andere Zahlungsart auszuwählen. Nach Prüfung der >Kontodaten kommt es zur Vergabe des >SEPA-Mandates. Im Kästchen hinter >SEPA-Mandat erteilen ist das entsprechende Häkchen zu setzen. Über >weiter geht es zur finalen Prüfung der Anmeldung. Mit >Anmeldung kostenpflichtig abschließen wird die Anmeldung abgeschlossen und das eben ausgestellte SEPA-Mandat unter >meine Finanzdaten (privater Nutzer) bzw. >Buchhaltung und >SEPA-Lastschriftmandate – Historie (Verein) in SAMS bereitgestellt.

Kostenfreie Abmeldungen sind bis zum Ablauf der Meldefrist selbständig in SAMS durch den Anmelder vorzunehmen. Dazu wird im Container >Verband der Menüpunkt >Anmeldungen ausgewählt. Über die der Veranstaltung zugeordneten Aktionsfläche >bearbeiten gelangt man zum Button >von Veranstaltung abmelden. Durch Anklicken dieses Buttons und Bestätigen mit >ok wird der Status neben der Aktionsfläche auf >abgemeldet geändert und die kostenfreie Abmeldung abgeschlossen.

Abmeldungen, die nach Ablauf der Frist vorgenommen werden, bedürfen einer Bestätigung durch den Admin der Veranstaltung, um kostenfrei zu bleiben. Ohne diese Bestätigung bleibt der Status auf >Teilnehmer und die Gebühren werden wie mit der Anmeldung vereinbart eingezogen.

veröffentlicht am Freitag, 16. Februar 2018 um 15:43; erstellt von B, H