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Vereinsnews zu Corona

Die aktuelle Lage stellt die Vereine vor große Herausforderungen. Beim LSB Bremen finden sich unter diesem Link zu den LSB-News vielfältige Hinweise rund um das Thema Corona und Verein.

Bundestag beschließt Änderungen im Vereinsrecht im Eilverfahren

Verband

Aufgrund der momentanen Situation kam es neben den Auswirkungen auf alle Bereiche des öffentlichen und des Privatlebens auch zu vielen ungeklärten rechtlichen Fragen seitens der Vereine und Verbände. Da mehrere Fragen anhand der Satzung nicht geklärt werden konnten, hat der Bundestag in einem Eilverfahren am 25. März 2020 Änderungen im Vereinsrecht beschlossen. Diese sind im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Panademie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zusammengefasst. Das Gesetz ist am 28. März 2020 in Kraft getreten und die Änderungen gelten erstmals befristet für das Jahr 2020.

Es handelt sich zum Beispiel um die Handlungsfähigkeit des Vorstands und des Vereins, die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung und die Beschlussfassung der Mitglieder ohne Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren. Mehr dazu und viele weitere Themen findet ihr im Anhang.

Anhänge:

Vereinsrecht Änderungsgesetz.pdf (128 kB)

veröffentlicht am Montag, 20. April 2020 um 14:16; erstellt von L, N
letzte Änderung: 22.04.20 14:07