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Vereinsnews zu Corona

Die aktuelle Lage stellt die Vereine vor große Herausforderungen. Beim LSB Bremen finden sich unter diesem Link zu den LSB-News vielfältige Hinweise rund um das Thema Corona und Verein.

Übergangsregeln des DVV

Verband

Nach dem Shutdown und Saisonabbruch aufgrund der Covid-19-Pandemie in den letzten Monaten, hat der Deutsche Volleyball-Verband gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), angelehnt an dessen Leitplanken, Übergangsregeln für eine Aufnahme des verantwortungsvollen Sporttreibens im Volleyball und Beachvolleyball erarbeitet.Spiel- und Sportbetrieb (eigenständige Ausübung der Sportart ohne Anleitung).

Die Sportminister*innen der Länder haben sich in ihrer Telefonkonferenz am Montag einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden und gestern Abend den entsprechenden Beschluss dazu gefasst. Das Gesamtkonzept wird nun der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen für die Gespräche ab dem 30. April übergeben.
 

DVV-Übergangsregeln 

Stand 27.04.2020 Hier zum Download verfügbar.

Die folgenden Empfehlungen setzen die absolute Vorsicht im Umgang mit sozialen Kontakten im privaten Umfeld voraus, da dies die häufigere Ursache für Infektionen ist. Wir setzen daher in allen Vereinen auf eine gründliche Belehrung der Vereinsmitglieder im Umgang mit sozialen Kontakten im privaten Umfeld.

Jede/r Teilnehmer/in einer Sportgruppe bekommt einen Belehrungsbogen (folgt) mit Informationen zum Thema Hygiene und Gefahren zur Verfügung gestellt und unterschreibt einmalig:

- Dass die darauf befindlichen Inhalte gelesen, verstanden, akzeptiert und umgesetzt werden.
- Dass der offizielle Fragebogen zum Wohlbefinden (derzeit für Leistungssportler verbindlich) bekannt ist und man im Falle eines der Symptome sich sofort:
- An eine der verantwortlichen Stellen wendet und ggf. auf Covid-19 testen lässt.
- Sich in häusliche Quarantäne begibt und der Sportgruppe fernbleibt.
- Tagesaktuelle Informationen sind auf der Website des RKI zu finden: Robert-Koch-Institut 
 

Sportartspezifische Merkmale

Volleyball und Beach-Volleyball gehören zu den kontaktlosen Sportarten. Die gegnerischen Teams sind durch das Netz getrennt, eine mögliche Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs könnte allerdings eine Abstandhaltung zum Netz notwendig machen. Die Mannschaftsstärke beim Volleyball beträgt 10 bis 14 Personen, ist aber auf 2 Personen reduzierbar (Beach-Volleyball). Der Mindestabstand von 2 Metern ist im Training einhaltbar, im Wettkampf allerdings nicht. Beach-Volleyball stellt eine sinnvolle Alternative dar, da unter freiem Himmel und in kleineren Gruppengrößen agiert wird. Die Mannschaftsstärke von 2 Personen sowie ein ausreichender Abstand sind hier umsetzbar. Sonderbedingungen, die beim Beach-Volleyball eingeführt werden könnten, sind etwa die Vermeidung von Aufschlägen und Angriffen in die Mitte, da hier ein direkter Kontakt/Berührungen von Spielern möglich sind. Beach-Volleyball ist in der aktuellen Situation also generell sinnvoller als Hallensportarten.

Nach Rücksprache mit der medizinischen Kommission des DOSB scheint das Risiko der Ballberührung, laut Einschätzung der Experten, gering. Der Ball sollte häufig gereinigt werden und ggfs. sollte pro Person ein eigener Ball verwendet werden.
 

Spiel- und Sportbetrieb (eigenständige Ausübung der Sportart ohne Anleitung)
- Alle Sportler/innen bestätigen die Kenntnis der Sonderregeln und der besonderen Fürsorgepflicht
- Ausübung im Freien zu bevorzugen; ggf. ist in allen Sporthallen auf eine ausreichende Belüftung zu achten
- Möglichst kleine Gruppen zu bevorzugen (Orientierung an den DOSB Empfehlungen: Bis zu 5 Sportler*innen unter besonderer Beachtung von Hygienevorschriften und besonders kontrollierten Trainingsabläufen sowie in geschützten Trainingsstätten)
- Kein Körperkontakt
- Abstand von mindestens 2m zueinander einhalten
- Abstand von 1-2m zum Netz muss eingehalten werden
- keine direkten Ballaktionen am Netz
- wenn möglich keine Aufschläge/Angriffe in die Mitte zweier Spieler/innen (da direkter Kontakt verursacht wird)
- ggfs. mit (neu zu entwickelnden) Sportmasken spielen
- viel schwitzende Menschen sollten noch mehr Abstand zu anderen Personen halten
- gründliches Händewaschen vor und nach dem Sport
- Duschen und Umziehen nach dem Training zu Hause
 

Trainingsbetrieb (unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers)
- Alle Sportler/innen bestätigen die Kenntnis der Sonderregeln und der besonderen Fürsorgepflicht
- Training im Freien zu bevorzugen. Ggf. ist in allen Sporthallen auf eine ausreichende Belüftung zu achten
- Möglichst kleine Gruppen zu bevorzugen (Orientierung an den DOSB Empfehlungen: Bis zu 5 Sportler*innen unter besonderer Beachtung von Hygienevorschriften und besonders kontrollierten Trainingsabläufen sowie in geschützten Trainingsstätten; Trainingsgruppen sollten in der Zusammensetzung festgelegt und vorerst nicht geändert werden)
- Die gesamte Mannschaft ist in konstant bleibende Kleingruppen aufzuteilen. Dadurch wird im Falle einer Infektion der Kontakt zu anderen Spieler/innen limitiert und die anderen Kleingruppen können den Trainingsbetrieb fortsetzen
- Kein Körperkontakt (Während des Trainings; insbesondere bei Begrüßung/Verabschiedung/ kein Abklatschen nach Spielzügen)
- Mannschaftsbesprechungen, Mannschaftsfeiern und weitere Zusammenkünfte sind verboten
- Mindestabstand von 2m einhalten (Übungsformen ohne Block; Hinterfeld Angriffe usw.)
- Abstand von 1-2m zum Netz muss eingehalten werden
- keine direkten Ballaktionen oberhalb der Netzkante am Netz
- es werden Übungsformen gewählt, die Kollisionen vermeiden/unmöglich machen (keine zwei Personen in der Abwehr, oder Annahme)
- ggfs. mit (neu zu entwickelnden) Sportmasken spielen
- viel schwitzende Menschen sollten noch mehr Abstand zu anderen Personen halten
- Alle Trainingsteilnehmer erscheinen bereits umgezogen zum Training
- Die Anreise erfolgt, entgegen der soziökonomischen und ökologischen Gesichtspunkte, nicht in Fahrgemeinschaften
- gründliches Händewaschen in allen Trinkpausen, vor und nach dem Training
- Duschen und Umziehen nach dem Training zu Hause
- Vor und nach jedem Training werden die Trainingsutensilien desinfiziert
- Trainingsteilnehmer sollten ihr eigenes Handtuch und Getränk mitbringen und diese auch beschriften
 

Ggf. Wettkampfbetrieb
Ein Wettkampfbetrieb wird mit Stand 27.04.2020 mit dem aktuellen Wissensstand als unrealistisch angesehen. Die folgenden Anmerkungen stellen Grundgedanken für die Zukunft dar, die aber aktuell nicht eingehalten werden können.

- Alle Sportler/innen bestätigen die Kenntnis der Sonderregeln und der besonderen Fürsorgepflicht
- Unter den derzeit exisiterenden Volleyball-Regeln ist eine hundertprozentige Umsetzung der DOSB Leitplanken für den Wettbewerbssport nicht möglich
- Mindestabstand nur mit Regeländerungen einhaltbar (Abstand von 1m zum Netz muss eingehalten werden – extra Linie), keine direkten Ballaktionen oberhalb der Netzkante am Netz (bspw. Block), mögliche Erhöhung des Netzes (ca. 20 cm) um einen „Spielfluss“ zu ermöglichen, wenn möglich keine Aufschläge/Angriffe in die Mitte (da direkter Kontakt verursacht wird)
- ggfs. mit (neu zu entwickelnden) Sportmasken spielen
- viel schwitzende Menschen sollten noch mehr Abstand zu anderen Personen halten
- Alle SpielerInnen erscheinen bereits umgezogen zum Spiel
- Die Anreise erfolgt, entgegen der soziökonomischen und ökologischen Gesichtspunkte, nicht in Fahrgemeinschaften
- gründliches Händewaschen, in allen Auszeiten, Satzpausen vor und nach dem Spiel und bei ggf. weiteren, größeren Pausenzeiten
- Duschen und Umziehen nach dem Spiel zu Hause bzw. im Hotel
- Vor dem Spiel und nach jedem Satz werden die Spielutensilien, die Spielerbänke, Auswechseltafeln usw. desinfiziert
- SpielerInnen haben ihr eigenes, beschriftetes Handtuch und Getränk
- TrainerInnen und weitere BetreuerInnen müssen Mundschutz tragen und Hygieneregeln ebenfalls beachten
- Der Staff trägt Mundschutz und wird auf ein Mindestmaß an Personen reduziert
- Gesellige „Auswertungen/Nachbetrachtungen/geselliges Ausklingen“ ist verboten
- In allen Sporthallen ist auf eine ausreichende Belüftung zu achten 

© DVV

veröffentlicht am Donnerstag, 30. April 2020 um 09:42; erstellt von Schawaller, Isabell
letzte Änderung: 07.05.20 16:24